Für Wechseljahre sind aktuell 2 DiGAs im BfArM-Verzeichnis gelistet. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen den Herstellern 490 € bis 598,95 € je Verordnung. Mit ärztlicher Verordnung sind die DiGAs für gesetzlich Versicherte kostenlos.
N95.1Zustände im Zusammenhang mit der Menopause und dem Klimakterium
Quelle: ICD-10-GM 2026 (BfArM)
Häufige Fragen zu DiGAs bei Wechseljahren
Aktuell sind 2 DiGAs bei Wechseljahren zugelassen: Frieda Menova, Vera-App für Wechseljahresbeschwerden. Alle sind kostenlos auf Rezept erhältlich.
Bei Wechseljahren sind 2 DiGA-Apps zugelassen: Frieda Menova, Vera-App für Wechseljahresbeschwerden. Alle Apps sind vom BfArM geprüft und kostenlos auf Rezept erhältlich.
Ja, alle 2 zugelassenen DiGA-Apps bei Wechseljahren sind für gesetzlich Versicherte mit ärztlicher Verordnung kostenlos. Die Kosten übernimmt vollständig die gesetzliche Krankenkasse; bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab.
Eine DiGA bei Wechseljahren kann von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten verordnet werden. Alternativ können Sie die DiGA direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen, sofern eine passende Diagnose vorliegt. In beiden Fällen erhalten Sie einen Freischaltcode zur Aktivierung der App.
Für gesetzlich Versicherte mit ärztlicher Verordnung sind alle DiGAs kostenlos – die Kosten übernimmt vollständig die gesetzliche Krankenkasse. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab. Die Preise, die die Krankenkasse an den Hersteller zahlt, variieren je nach DiGA und sind auf den jeweiligen Detailseiten einsehbar.