Im Bereich Ohren sind aktuell 2 DiGAs im BfArM-Verzeichnis gelistet, für Tinnitus. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen den Herstellern 189 € bis 260 € je Verordnung. Mit ärztlicher Verordnung sind die DiGAs für gesetzlich Versicherte kostenlos.
Aktuell sind 2 DiGAs im Bereich Ohren im BfArM-Verzeichnis gelistet. DiGAs für Ohrenerkrankungen richten sich primär an Patienten mit Tinnitus und bieten Counseling, Klangtherapie und kognitive Verhaltenstherapie.
Im Bereich Ohren sind 2 DiGA-Apps zugelassen, die kostenlos auf Rezept erhältlich sind. DiGAs für Ohrenerkrankungen richten sich primär an Patienten mit Tinnitus und bieten Counseling, Klangtherapie und kognitive Verhaltenstherapie.
Eine DiGA im Bereich Ohren kann von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten verordnet werden. Alternativ können Sie die DiGA direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen, sofern eine passende Diagnose vorliegt. In beiden Fällen erhalten Sie einen Freischaltcode zur Aktivierung der App.
Für gesetzlich Versicherte mit ärztlicher Verordnung sind alle DiGAs kostenlos – die Kosten übernimmt vollständig die gesetzliche Krankenkasse. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab. Die Preise, die die Krankenkasse an den Hersteller zahlt, variieren je nach DiGA und sind auf den jeweiligen Detailseiten einsehbar.