Aktuell sind 0 DiGAs im Bereich Sonstige im BfArM-Verzeichnis gelistet. DiGAs für sonstige Krankheitsbilder decken Indikationen ab, die keiner der spezifischen Kategorien zugeordnet sind.
Im Bereich Sonstige sind 0 DiGA-Apps zugelassen, die kostenlos auf Rezept erhältlich sind. DiGAs für sonstige Krankheitsbilder decken Indikationen ab, die keiner der spezifischen Kategorien zugeordnet sind.
Eine DiGA im Bereich Sonstige kann von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten verordnet werden. Alternativ können Sie die DiGA direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen, sofern eine passende Diagnose vorliegt. In beiden Fällen erhalten Sie einen Freischaltcode zur Aktivierung der App.
Für Patienten mit ärztlicher Verordnung sind alle DiGAs kostenlos – die Kosten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Preise, die die Krankenkasse an den Hersteller zahlt, variieren je nach DiGA und sind auf den jeweiligen Detailseiten einsehbar.