Für Herzinsuffizienz ist aktuell 1 DiGA im BfArM-Verzeichnis gelistet: ProHerz. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen dem Hersteller 235 € je Verordnung. Mit ärztlicher Verordnung ist die DiGA für gesetzlich Versicherte kostenlos.
I50.03Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
I50.04Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung
I50.11Linksherzinsuffizienz: Ohne Beschwerden
I50.12Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
I50.13Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei leichterer Belastung
Quelle: ICD-10-GM 2026 (BfArM)
Häufige Fragen zu DiGAs bei Herzinsuffizienz
Aktuell ist 1 DiGA bei Herzinsuffizienz zugelassen: ProHerz. Alle sind kostenlos auf Rezept erhältlich.
Bei Herzinsuffizienz ist 1 DiGA-App zugelassen: ProHerz. Alle Apps sind vom BfArM geprüft und kostenlos auf Rezept erhältlich.
Ja, die zugelassene DiGA-App bei Herzinsuffizienz ist für gesetzlich Versicherte mit ärztlicher Verordnung kostenlos. Die Kosten übernimmt vollständig die gesetzliche Krankenkasse; bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab.
Eine DiGA bei Herzinsuffizienz kann von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten verordnet werden. Alternativ können Sie die DiGA direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen, sofern eine passende Diagnose vorliegt. In beiden Fällen erhalten Sie einen Freischaltcode zur Aktivierung der App.
Für gesetzlich Versicherte mit ärztlicher Verordnung sind alle DiGAs kostenlos – die Kosten übernimmt vollständig die gesetzliche Krankenkasse. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab. Die Preise, die die Krankenkasse an den Hersteller zahlt, variieren je nach DiGA und sind auf den jeweiligen Detailseiten einsehbar.